Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-15, 28 U 111/20

28 U 111/20Obergericht15.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 111/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-15

Aktenzeichen: 28 U 111/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0415.28U111.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.07.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster, 04 O 219/19, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 15.000 EUR festgesetzt.

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