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11 W 11/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-13, 11 W 11/21
Entscheidungsdatum: 2021-04-13
Aktenzeichen: 11 W 11/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0413.11W11.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer das Landgerichts Münster vom 08.01.2021 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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