Oberlandesgericht Hamm, 2021-04-06, 1 WF 153/20

1 WF 153/20Obergericht06.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 WF 153/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-06

Aktenzeichen: 1 WF 153/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0406.1WF153.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Kostenentscheidung in dem Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Oeynhausen vom 04.08.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 500,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.