Oberlandesgericht Hamm, 2021-03-26, 27 W 18/21

27 W 18/21Obergericht26.03.2021

Regest

Verfrühte Anmeldung der Auflösung einer GmbH und Versicherung des Liquidators; Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Entscheidung des Registergerichts

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 W 18/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-26

Aktenzeichen: 27 W 18/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0326.27W18.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: § 382 Abs. 4 S. 2, § 63 Abs. 1; GmbHG § 66 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4,; § 6 Abs. 2 S. 1 und S. 2

Leitsätze

Verfrühte Anmeldung der Auflösung einer GmbH und Versicherung des Liquidators; Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Entscheidung des Registergerichts

Tenor

Die Zwischenverfügung vom 20. Januar 2021 wird aufgehoben und das Amtsgericht Dortmund – Registergericht – angewiesen, die Eintragung nicht aus den dort und im Schreiben vom 7. Januar 2021 genannten Gründen abzulehnen.

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