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24 U 173/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-03-23, 24 U 173/20
24 U 173/20Obergericht23.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-23
Aktenzeichen: 24 U 173/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0323.24U173.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 11.11.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Münster – vorbehaltlich einer schriftlichen Stellungnahme des Klägers – durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordern und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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