Oberlandesgericht Hamm, 2021-03-18, 28 U 279/19

28 U 279/19Obergericht18.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 279/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-18

Aktenzeichen: 28 U 279/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0318.28U279.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.10.2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.961,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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