Oberlandesgericht Hamm, 2021-03-15, 31 U 116/20

31 U 116/20Obergericht15.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 116/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-15

Aktenzeichen: 31 U 116/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0315.31U116.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.05.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Aktenzeichen 1 O 61/19) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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