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8 U 151/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-03-10, 8 U 151/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-10
Aktenzeichen: 8 U 151/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0310.8U151.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das am 05.08.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.
Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden insgesamt zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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