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5 RVs 3/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-02-16, 5 RVs 3/21
Entscheidungsdatum: 2021-02-16
Aktenzeichen: 5 RVs 3/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0216.5RVS3.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts
Auf die (Sprung-) Revision des Angeklagten vom 19.10.2020 i.V.m. dem konkretisierenden Schriftsatz vom 30.11.2020 gegen das Urteil des Amtsgerichts Brilon vom 13.10.2020 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 16.02.2021
nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft und des Angeklagten bzw. seiner Verteidiger
b e s c h l o s s e n:
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Brilon zurückverwiesen
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