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24 W 23/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-02-16, 24 W 23/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-16
Aktenzeichen: 24 W 23/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0216.24W23.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Münster vom 31.08.2020 (Az. 016 O 317/19) wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.200,00 Euro festgesetzt.
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