Oberlandesgericht Hamm, 2021-02-15, 18 U 60/20

18 U 60/20Obergericht15.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 60/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-15

Aktenzeichen: 18 U 60/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0215.18U60.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.3.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum abgeändert;

die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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