Oberlandesgericht Hamm, 2021-02-02, 34 U 97/20

34 U 97/20Obergericht02.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 97/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-02

Aktenzeichen: 34 U 97/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0202.34U97.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Essen (19 O 14/20) vom 07.07.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 15.099,55 EUR festgesetzt.

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