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34 U 97/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-02-02, 34 U 97/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-02
Aktenzeichen: 34 U 97/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0202.34U97.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Essen (19 O 14/20) vom 07.07.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 15.099,55 EUR festgesetzt.
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