Oberlandesgericht Hamm, 2021-02-02, 22 U 201/20

22 U 201/20Obergericht02.02.2021

Regest

zu den besonderen Anforderungen an die Kausalität zwischen der hoheitlichen Maßnahme und dem Schaden bei einem enteignenden Eingriff

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 201/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-02

Aktenzeichen: 22 U 201/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0202.22U201.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: § 39 OBG NRW

Leitsätze

zu den besonderen Anforderungen an die Kausalität zwischen der hoheitlichen Maßnahme und dem Schaden bei einem enteignenden Eingriff

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.

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