Oberlandesgericht Hamm, 2021-01-25, 28 U 101/21

28 U 101/21Obergericht25.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 101/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-25

Aktenzeichen: 28 U 101/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0125.28U101.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.04.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld, 3 O 310/20, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieser Titel zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 25.000 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.