Oberlandesgericht Hamm, 2021-01-04, 4 WF 258/20

4 WF 258/20Obergericht04.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 258/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-04

Aktenzeichen: 4 WF 258/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0104.4WF258.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Recklinghausen vom 30.10.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Kindesvater zur Last.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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