Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-23, 30 U 35/20

30 U 35/20Obergericht23.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 35/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-23

Aktenzeichen: 30 U 35/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1223.30U35.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.01.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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