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10 W 119/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-17, 10 W 119/20
10 W 119/20Obergericht17.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-17
Aktenzeichen: 10 W 119/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1217.10W119.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Gegenstandswert für die Termingebühr wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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