Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-17, 10 W 119/20

10 W 119/20Obergericht17.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 119/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-17

Aktenzeichen: 10 W 119/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1217.10W119.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Gegenstandswert für die Termingebühr wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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