Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-15, 4 W 116/20

4 W 116/20Obergericht15.12.2020

Regest

Zur Frage, ob eine "Alltagsmaske" in Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" ein Medizinprodukt ist und ob - falls sie kein Medizinprodukt ist - hierauf klarstellend hingewiesen werden muss.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 W 116/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-15

Aktenzeichen: 4 W 116/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1215.4W116.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: UWG § 3a; UWG § 5; UWG § 5a; MPG § 3 Nr. 1; HWG § 3; ProdSG § 3 Abs. 4; ProdSG § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Leitsätze

Zur Frage, ob eine "Alltagsmaske" in Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" ein Medizinprodukt ist und ob - falls sie kein Medizinprodukt ist - hierauf klarstellend hingewiesen werden muss.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster vom 06.11.2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000,00 € festgesetzt.

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