Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-15, 34 U 48/20

34 U 48/20Obergericht15.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 48/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-15

Aktenzeichen: 34 U 48/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1215.34U48.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 25.03.2020 (Az. 4 O 224/19) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist – ebenso wie das angefochtene Urteil – ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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