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18 U 63/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-14, 18 U 63/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-14
Aktenzeichen: 18 U 63/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1214.18U63.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass seine Berufung gegen das am 11.03.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Münster offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Senat eine mündliche Verhandlung nicht für geboten hält und daher beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO einstimmig im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Binnen dieser Frist mag er auch erklären, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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