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3 U 82/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-09, 3 U 82/19
Entscheidungsdatum: 2020-12-09
Aktenzeichen: 3 U 82/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1209.3U82.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.05.2019 verkündete Teilurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.05.2019 verkündete Teilurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wie folgt abgeändert:
Die Klage betreffend den Auskunftsantrag wird insgesamt abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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