Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-01, 25 U 19/20

25 U 19/20Obergericht01.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 19/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-01

Aktenzeichen: 25 U 19/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1201.25U19.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.04.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

  4. Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.