Oberlandesgericht Hamm, 2020-12-01, 24 U 143/19

24 U 143/19Obergericht01.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 143/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-01

Aktenzeichen: 24 U 143/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1201.24U143.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Münster (216 O 52/18) vom 18.09.2019 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 410.000,00 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.