Oberlandesgericht Hamm, 2020-11-11, III - 1 Vollz (Ws) 418/20

III - 1 Vollz (Ws) 418/20Obergericht11.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III - 1 Vollz (Ws) 418/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-11

Aktenzeichen: III - 1 Vollz (Ws) 418/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1111.III1VOLLZ.WS418.2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die 1. Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Wuppertal zurückverwiesen.

Dem Betroffenen wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin P in F gewährt. Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert wird auf 1.000 Euro festgesetzt.

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