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27 W 98/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-11-03, 27 W 98/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-03
Aktenzeichen: 27 W 98/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1103.27W98.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Arnsberg vom 03.09.2020, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 18.09.2020, aufgehoben.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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