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6 U 132/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-11-02, 6 U 132/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-02
Aktenzeichen: 6 U 132/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1102.6U132.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das am 03.05.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster (08 O 307/16) wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Der vorliegende Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird für die Berufung des Beklagten auf 13.139,36 festgesetzt.
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