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4 U 136/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-10-20, 4 U 136/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-20
Aktenzeichen: 4 U 136/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1020.4U136.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 02.09.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (3 O 107/20) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Verfügungskläger auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 16.000,00 EUR festgesetzt.
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