Oberlandesgericht Hamm, 2020-10-20, 4 U 136/20

4 U 136/20Obergericht20.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 136/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-20

Aktenzeichen: 4 U 136/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1020.4U136.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 02.09.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (3 O 107/20) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 16.000,00 EUR festgesetzt.

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