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17 U 41/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-10-01, 17 U 41/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-01
Aktenzeichen: 17 U 41/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:1001.17U41.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.01.2020 verkündete Urteil der 19 Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Az. 19 O 372/18) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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