projekte
1 Vollz (Ws) 198/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-09-16, 1 Vollz (Ws) 198/20
1 Vollz (Ws) 198/20Obergericht16.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 198/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0916.1VOLLZ.WS198.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Festsetzung des Gegenstandswerts - aufgehoben*.*
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.