Oberlandesgericht Hamm, 2020-09-16, 1 Vollz (Ws) 198/20

1 Vollz (Ws) 198/20Obergericht16.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 198/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-16

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 198/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0916.1VOLLZ.WS198.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Festsetzung des Gegenstandswerts - aufgehoben*.*

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen.

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