Oberlandesgericht Hamm, 2020-08-27, 5 RVGs 52/20

5 RVGs 52/20Obergericht27.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 RVGs 52/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-27

Aktenzeichen: 5 RVGs 52/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0827.5RVGS52.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 3.286,40 Euro eine Pauschgebühr in Höhe von 5.000,00 Euro (in Worten: fünftausend Euro) bewilligt.

Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

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