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18 W 20/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-08-27, 18 W 20/20
Entscheidungsdatum: 2020-08-27
Aktenzeichen: 18 W 20/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0827.18W20.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 18.8.2020 teilweise abgeändert.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Antragsteller den unmittelbaren Besitz an dem Pkw W, FIN ###7, amtl. Kennz. ## durch Herausgabe wieder einzuräumen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert für das Verfahren beträgt bis zu 15.000,00 Euro.
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