Oberlandesgericht Hamm, 2020-08-25, 4 Ws 75/20

4 Ws 75/20Obergericht25.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 75/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-25

Aktenzeichen: 4 Ws 75/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0825.4WS75.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Vergütung des Antragsgegners zu 2) auf 8.921,75 Euro festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet (§ 4 Abs. 8 JVEG).

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