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34 U 150/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-08-18, 34 U 150/19
34 U 150/19Obergericht18.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-18
Aktenzeichen: 34 U 150/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0818.34U150.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 08.07.2019 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum -I-3 O 269/18- unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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