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2 Ws 107-109/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-08-18, 2 Ws 107-109/20
2 Ws 107-109/20Obergericht18.08.2020
Zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen bei der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und einer etwaigen Einziehung der Fahrzeuge.
Entscheidungsdatum: 2020-08-18
Aktenzeichen: 2 Ws 107-109/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0818.2WS107.109.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO §§ 94, 98, 111b
Zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung der Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen bei der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und einer etwaigen Einziehung der Fahrzeuge.
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die den Angeklagten Z und L dadurch erwachsenen notwendigen Auslagen (§ 473 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 StPO).
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