Oberlandesgericht Hamm, 2020-08-05, 11 W 2/20

11 W 2/20Obergericht05.08.2020

Regest

Es kann ein berechtigtes Interesse daran bestehen, eine angeordnete Betreuung in einem Verwaltungsverfahren Dritten gegenüber zu offenbaren. Dies verletzt den Betreuten dann nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 2/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-05

Aktenzeichen: 11 W 2/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0805.11W2.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: §§ 839, 253 BGB Art. 34 GG

Leitsätze

Es kann ein berechtigtes Interesse daran bestehen, eine angeordnete Betreuung in einem Verwaltungsverfahren Dritten gegenüber zu offenbaren. Dies verletzt den Betreuten dann nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 14.01.2020 gegen den prozesskostenhilfeversagenden Beschluss der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 16.12.2019 wird zurückgewiesen.

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