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11 W 2/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-08-05, 11 W 2/20
11 W 2/20Obergericht05.08.2020
Es kann ein berechtigtes Interesse daran bestehen, eine angeordnete Betreuung in einem Verwaltungsverfahren Dritten gegenüber zu offenbaren. Dies verletzt den Betreuten dann nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Entscheidungsdatum: 2020-08-05
Aktenzeichen: 11 W 2/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0805.11W2.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: §§ 839, 253 BGB Art. 34 GG
Es kann ein berechtigtes Interesse daran bestehen, eine angeordnete Betreuung in einem Verwaltungsverfahren Dritten gegenüber zu offenbaren. Dies verletzt den Betreuten dann nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 14.01.2020 gegen den prozesskostenhilfeversagenden Beschluss der Einzelrichterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 16.12.2019 wird zurückgewiesen.
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