Oberlandesgericht Hamm, 2020-07-23, 1 Ws 293/20

1 Ws 293/20Obergericht23.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 293/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-23

Aktenzeichen: 1 Ws 293/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0723.1WS293.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Haftbefehl wird aufgehoben.

Der Angeklagte ist sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.

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