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5 Ws 205/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-07-21, 5 Ws 205/20
5 Ws 205/20Obergericht21.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-21
Aktenzeichen: 5 Ws 205/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0721.5WS205.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Verurteilten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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