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30 U 60/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-07-17, 30 U 60/20
Entscheidungsdatum: 2020-07-17
Aktenzeichen: 30 U 60/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0717.30U60.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Der Antrag der Klägerin vom 04.06.2020 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Wiedereinsetzungsverfahrens.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 19.03.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster als unzulässig zu verwerfen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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