Oberlandesgericht Hamm, 2020-07-10, 25 W 80/20

25 W 80/20Obergericht10.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 80/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-10

Aktenzeichen: 25 W 80/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0710.25W80.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kläger vom 13.09.2019 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bielefeld vom 30.01.2019 abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Vergleichs des Landgerichts Bielefeld vom 16.12.2015 sind von der Beklagten 3.657,14 € – dreitausendsechshundertsiebenundfünfzig Euro und vierzehn Cent –

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2018

an die Kläger zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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