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I-26 U 113/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-07-07, I-26 U 113/19
I-26 U 113/19Obergericht07.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-07
Aktenzeichen: I-26 U 113/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0707.I26U113.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Juni 2019 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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