Oberlandesgericht Hamm, 2020-07-06, 17 U 168/19

17 U 168/19Obergericht06.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 168/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-06

Aktenzeichen: 17 U 168/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0706.17U168.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.