Oberlandesgericht Hamm, 2020-07-02, 5 Ws 179-181/20

5 Ws 179-181/20Obergericht02.07.2020

Regest

Wiederholte Ungebühr im Rahmen einer Hauptverhandlung darf jeweils einzeln geahndet werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 179-181/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-02

Aktenzeichen: 5 Ws 179-181/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0702.5WS179.181.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Normen: § 178 GVG

Leitsätze

Wiederholte Ungebühr im Rahmen einer Hauptverhandlung darf jeweils einzeln geahndet werden.

Tenor

Die Beschwerden werden auf Kosten des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, dass für den Fall, dass die Ordnungsgelder von 500,00 Euro und 600,00 Euro nicht beigetrieben werden können, jeweils ersatzweise für 100,00 Euro ein Tag Ordnungshaft verhängt wird.

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