Oberlandesgericht Hamm, 2020-06-25, 28 U 185/18

28 U 185/18Obergericht25.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 185/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-25

Aktenzeichen: 28 U 185/18

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0625.28U185.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.09.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen, Az. 2 O 128/17 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.500 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.06.2017 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen; insofern bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 92 % und der Kläger 8 %.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

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