Oberlandesgericht Hamm, 2020-06-24, 1 Vollz (Ws) 160/20

1 Vollz (Ws) 160/20Obergericht24.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 160/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 160/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0624.1VOLLZ.WS160.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gegenstandslos.

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