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34 U 131/19•Oberlandesgericht Hamm, 2020-06-23, 34 U 131/19
34 U 131/19Obergericht23.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-23
Aktenzeichen: 34 U 131/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0623.34U131.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster (114 0 41/18) vom 21.08.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Dieser Beschluss ist - ebenso wie das angefochtene Urteil - ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 30.000 ,- EUR festgesetzt.
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