Oberlandesgericht Hamm, 2020-06-19, 25 W 76/20

25 W 76/20Obergericht19.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 76/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-19

Aktenzeichen: 25 W 76/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0619.25W76.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Vergleichs des Landgerichts Bielefeld vom 19.11.2018 sind von der Klägerin 856,56 € – achthundertsechsundfünfzig Euro und sechsundfünfzig Cent – nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 26.11.2018 an die Beklagte zu 2) zu erstatten.

  1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben

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