Oberlandesgericht Hamm, 2020-06-18, 15 W 277/19

15 W 277/19Obergericht18.06.2020

Regest

1. Zur - bejahten - Zulässigkeit einer Zwischenverfügung bei einer Berichtigungsbewilligung. 2. Zur (hier: verneinten) Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung in dem Fall, dass es um die Bestandsvoraussetzungen des einzutragenden Rechts (hier: lebenslängliche Reallast) geht (Abweichung zu OLG Köln FGPrax 2018, 157).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 277/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-18

Aktenzeichen: 15 W 277/19

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0618.15W277.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO §§ 18 Abs.1, 23; BGB § 874 S.1

Leitsätze

Zur - bejahten - Zulässigkeit einer Zwischenverfügung bei einer Berichtigungsbewilligung.

Zur (hier: verneinten) Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung in dem Fall, dass es um die Bestandsvoraussetzungen des einzutragenden Rechts (hier: lebenslängliche Reallast) geht (Abweichung zu OLG Köln FGPrax 2018, 157).

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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