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9 U 11/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-06-09, 9 U 11/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-09
Aktenzeichen: 9 U 11/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0609.9U11.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 21.11.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieser Beschluss und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
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