projekte
4 Ws 86/20•Oberlandesgericht Hamm, 2020-05-26, 4 Ws 86/20
4 Ws 86/20Obergericht26.05.2020
Bei besonders sicherheitsrelevanten Delikten, wie Delikten im Bereich der organisierten Kriminalität, sind erhöhte Anforderungen an eine günstige Prognose i.S.v. § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB zu stellen
Entscheidungsdatum: 2020-05-26
Aktenzeichen: 4 Ws 86/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0526.4WS86.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Bei besonders sicherheitsrelevanten Delikten, wie Delikten im Bereich der organisierten Kriminalität, sind erhöhte Anforderungen an eine günstige Prognose i.S.v. § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB zu stellen
Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.