Oberlandesgericht Hamm, 2020-05-26, 4 Ws 86/20

4 Ws 86/20Obergericht26.05.2020

Regest

Bei besonders sicherheitsrelevanten Delikten, wie Delikten im Bereich der organisierten Kriminalität, sind erhöhte Anforderungen an eine günstige Prognose i.S.v. § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB zu stellen

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 86/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-26

Aktenzeichen: 4 Ws 86/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0526.4WS86.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StGB § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Leitsätze

Bei besonders sicherheitsrelevanten Delikten, wie Delikten im Bereich der organisierten Kriminalität, sind erhöhte Anforderungen an eine günstige Prognose i.S.v. § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB zu stellen

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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