Oberlandesgericht Hamm, 2020-05-25, 7 UF 61/20

7 UF 61/20Obergericht25.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 UF 61/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-25

Aktenzeichen: 7 UF 61/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2020:0525.7UF61.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Warstein vom 6. März 2020 wird zurückgewiesen.

Gerichtliche Kosten für die Beschwerdeinstanz werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Der Wert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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